Eine kostenfreie Stornierung wegen Covid-19, etwa weil ihr Reisegebiet als Risikogebiet gilt, weil Sie oder ein Mitreisender an Covid-19 erkrankt sind, Sie sich zum Reiseantritt in Quarantäne befinden oder Sie sich generell unsicher fühlen, ist per se leider nicht möglich. Ferienhausaufenthalte sind touristische Einzelleistungen, bei denen für eine kostenfreie Stornierung bzw. Erstattung maßgebend ist, ob die Unterkunft vom Anbieter vertragsgemäß bereitgestellt werden kann oder nicht. Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten möchten, haben Sie die Möglichkeit, gemäß unserer Allgemeinen Buchungsbedingungen zu stornieren. Anders verhält es sich dagegen, bei einem an Ihrem Reiseziel offiziell ausgesprochenen Beherbergungsverbot.
Gäste können kostenfrei stornieren, wenn durch behördliche oder gesetzliche Auflagen im Buchungszeitraum Gebiete gesperrt oder die touristische Vermietung untersagt ist und eine Verschiebung auf einen späteren Buchungszeitraum nicht möglich ist.
Wichtig: In allen anderen Fällen kann ein Reiserücktritt nur zu den vereinbarten Stornobedingungen erfolgen, sofern der Vertrag diese vorsieht.
Beispiel:
Das gilt beispielsweise dann, wenn ein Gast eine Buchung stornieren möchte, für die zum jetzigen Zeitpunkt noch keine der oben genannten Anweisungen/Beschränkungen vorliegt. Gilt beispielsweise das Verbot von touristischen Übernachtungen bis zum 03. Mai 2020, kann der Gastgeber heute noch nicht absehen, wie sich die Lage entwickelt und ob das Verbot verlängert wird. Der Gast muss also entweder abwarten oder zu den regulären Stornobedingungen zurücktreten.
Quelle: Deutscher Ferienhausverband e.V.
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